AGH BÜROSOZIAL. Büro für soziale und digitale Angelegenheiten

BÜROSOZIAL ist ein Beschäftigungsangebot für Menschen, die Grundkenntnisse in der Benutzung von Computern und Internet haben und diese für ein gemeinnütziges Projekt einsetzen möchten. 

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Flyer AGH BÜROSOZIAL
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Postkarte Scan-Service BÜROSOZIAL
2023-06-14 GJB BÜROSOZIAL ScanService.p
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BÜROSOZIAL ist aber vor allem ein Büro für soziale und digitale Angelegenheiten für Menschen mit kleinem Geldbeutel mit einem

  • Scan-und-Speicher-Service
  • Verleih von digitalen Endgeräten
  • Online-Portal bürosozial.de

Unser Scan-und-Speicher-Service von persönlichen Dokumenten ist ein Angebot für Menschen, die keine Möglichkeiten zum Scannen haben oder mit dem scannen von Dokumenten überfordert sind. Weil immer mehr Anträge für Sozialleistungen oder Bewerbungen online gestellt werden müssen, ist es auch wichtig, dass die Dokumente sicher gespeichert werden.

 

BÜROSOZIAL unterstützt außerdem beim Registrieren im Digitalen Serviceportal für Bürger/-innen des Landes Baden-Württemberg. Über das Portal können Verwaltungs- und Sozialleistungen digital beantragt werden.

 

Mit dem Online-Portal bürosozial.de können sich Menschen mit kleinem Geldbeutel über ein gutes und günstiges Leben in Stuttgart informieren. Das Angebot umfasst Informationen und Tipps zu Angeboten für den täglichen Bedarf, den Alltag und geht bis zu Kultur-, Sport-, Gesundheitsförderungs- sowie Beratungsangeboten.

Das Online-Portal wird durch die AGH betreut und laufend ausgebaut und aktualisiert. 

Wer darf die Angebote von BÜROSOZIAL nutzen?

Die Angebote von BÜROSOZIAL stehen Menschen mit kleinem Geldbeutel exklusiv zur Verfügung.

Kleiner Geldbeutel bedeutet, wer den Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermögen sichern kann und Sozialleistungen nach

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
  • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG (nicht Kindergeld)

Auch zu geringes Arbeitseinkommen z.B. bei Großfamilien, eine zu kleine Rente, BAföG–Bezug und ähnliche Einkommensverhältnisse berechtigen zur Nutzung von BÜROSOZIAL.

 

Nach Vorlage der Nachweise erhält man eine Berechtigungskarte, die mit der Dauer des Nachweises bei BÜROSOZIAL genutzt werden kann. Zudem erhält man die Zugangsdaten und Passwort für das Online-Portal bürosozial.de.