Aktivierung und berufliche Eingliederung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dienen insbesondere dazu, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder herzustellen und dadurch ihre Integrationsfähigkeit in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.

 

Aktivierungsmaßnahmen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) sind ein Instrument der Arbeitsförderung für Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Ziel dieser Maßnahmen ist, sie in ihrer beruflichen Eingliederung zu unterstützen.

Dies kann die,

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
  • Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme

sein.

 

Die GJB führt aktuell folgende Aktivierungsmaßnahmen für das Jobcenter Stuttgart sowie Modellprojekte für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg durch:

Maßnahme Laufzeit Zielgruppe

TANDEM III

01/2020 -

12/2024

Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeld-Bezug mit min. einem minderjährigen Kind (Landesprojekt BeJuga)
FAIRplus

04/2020 -

04/2025

Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeld-Bezug aus Möhringen/Fasanenhof sowie aus Vaihingen, Rohr, Dürrlewang und Büsnau