Bundesfreiwilligendienst

Die GJB bietet in ihren sozial-gemeinnützigen Projekten Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) an:

 

Ambulante Soziale Dienste / Nachbarschaftshilfe:

Der Bereich Nachbarschaftshilfe vermittelt berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten im ambulanten, sozialen Dienstleistungsbereich und unterstützt hilfebedürftige Menschen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer selbständigen Haushaltsführung eingeschränkt sind, bei der Bewältigung des Lebensalltags.

Die Einsatzfelder in der Nachbarschaftshilfe sind vielfältig, wie etwa:

  • Besorgung und Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
  • unterstützende Hilfen bei der Haushaltsführung
  • Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Erholungsspaziergängen und Behördengängen
  • Hilfen bei der Tagesgestaltung
  • aktivierende Hilfen, wie Spiele, Vorlesen etc.

Allgemeine Informationen zum Bundesfreiwilligendienst

 

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren – sozialversichert und professionell begleitet.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BFD hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammengefasst:

 

Wer kann Bundesfreiwilligendienst machen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können Bundesfreiwilligendienst machen: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.

 

Für welchen Zeitraum muss ich mich verpflichten?

Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden.

 

Welche Leistungen erhalte ich im Freiwilligendienst?

 

Anleitung

  • Eine Fachkraft betreut den Freiwilligen in der Einsatzstelle.
  • Alle Freiwilligen erhalten kostenlose Seminare.

Taschengeld

  • Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 330,00 Euro.
  • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
  • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
  • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.

Zeugnis

  • Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.

Bewerbung

  • Bitte beachten Sie unbedingt die unter Jobs genannten Informationen zum Bewerbungsverfahren!