Die "Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge" ist als besonders förderungswürdige gemeinnützige Tätigkeit eingestuft und durch Freistellungsbescheid vom Finanzamt Stuttgart anerkannt.
Für Zuwendungen auf das Spendenkonto der GJB
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sind wir dankbar.
Wir sind berechtigt förmliche Spendenbestätigungen auszustellen. Diese erhalten Sie zeitnah nach Eingang der Spenden auf dem Spendenkonto.
Für Spenden bis zu einem Betrag von 50,00 Euro reicht für den Sonderausgabenabzug ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg aus.